Bushido kann es nicht lassen

Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Rapper „Bushido“, ist vor wenigen Jahren dadurch bekannt geworden, dass er Anschlussinhaber wegen angeblichen Filesharings umfassend abmahnen ließ, es aber pikanterweise gleichzeitig selbst mit dem Urheberrecht nicht so genau nahm: so wurde er wegen Plagiierung einer französischen Gothic-Band zum Schadensersatz verurteilt.

Mit seinem neuen Album „Sonny Black“ ist Bushido wieder da, und auch die Abmahnungen lassen nicht lange auf sich warten: Bindhard & Lenz Rechtsanwälte aus Butzbach mahnen wieder für den Rapper ab. Sie verlangen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz; konkret wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung einer stolzen Summe von 1.200,– € gefordert.

Vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung in den Fällen „Morpheus“ und „BearShare“ sollten Betroffene gründlich prüfen lassen, wie am besten zu reagieren ist. Denn gerade im Bereich der Verantwortlichkeit für Rechtsverstöße Dritter und der Höhe des Schadensersatzanspruches hängt vieles vom Sachverhalt im Einzelfall ab.

 

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