Zuständigkeit des Amtsgerichts Nürnberg für Filesharing-Klagen

Bislang haben die Rechtsinhaber urheberrechtliche Filesharing-Klagen in der Regel gesammelt an bestimmten Gerichtsorten eingereicht. Dies war möglich, da bis zum 08.10.2013 der „fliegende Gerichtsstand“ des Begehungsortes galt. Bei Internetdelikten hatte sich die Rechtsverletzung wegen der überall gegebenen Abrufbarkeit an jedem Ort ausgewirkt.

Der Gesetzgeber hat diese Regelung für Ansprüche gegen Privatpersonen eingeschränkt. Nun ist in der Regel das Wohnsitzgericht des Beklagten, also in der Regel des Anschlussinhabers, zuständig. Dies ist einem Streitwert bis 5.000,– € das Amtsgericht.

Doch so einfach ist es nicht, denn nach dem Urheberrechtsgesetz können die Länder bestimmte Gerichte bestimmen, die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständig sind. In Bayern gilt diesbezüglich Folgendes:

Für Amtsgerichtsverfahren sind die Amtsgerichte am Sitz des jeweils übergeordneten Landgerichts zuständig. Das heißt zum Beispiel, dass das Amtsgericht Nürnberg für alle urheberrechtlichen Verfahren zuständig ist, bei denen normalerweise die Amtsgerichte Erlangen, Fürth, Hersbruck, Neumarkt i. d. Opf, Neustadt an der Aisch, Nürnberg und Schwabach. Zurzeit ist Frau Richterin am Amtsgericht Andrea Fischer für die Urheberrechtssachen in Nürnberg zuständig.

Für Urheberrechts-Prozesse mit höherem Streitwert als 5.000,– € sind in Bayern das Landgericht Nürnberg-Fürth für die Oberlandesgerichtsbezirke Nürnberg und Bamberg sowie das Landgericht München I für den Oberlandesgerichtsbezirk München zuständig. Die Geschäftsverteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth weist die Urheberrechtssachen der 3. Zivilkammer zu, deren Vorsitzender seit längerer Zeit Horst Rottmann ist. Am Landgericht München I bearbeiten die 7., 21., 33. und 37. Zivilkammer Urheberrechtssachen.

In unserer Praxis haben wir seit Oktober 2013 in zahlreichen Verfahren Verweisungsanträge an das Amtsgericht Nürnberg registriert. Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung der Zuständigkeit zu einer Überlastung der Gerichte mit den Urheberrechtssachen führt, die früher vor allem in München, Hamburg und Köln anhängig gemacht wurden.

 

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