Abmahnung: Markenrechtsverletzung wegen Nutzung eines Karomusters – Verwechslungsgefahr mit Burberry-Check?

Vor kurzem hat uns eine Onlinehändlerin kontaktiert, die von der Kanzlei CBH eine Abmahnung der Burberry Limited wegen Markenverletzung erhalten hat.

Was wirft die Kanzlei CBH in ihrer Abmahnung für Burberry vor?

Die Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg vertritt die Burberry Limited und macht in deren Namen eine angebliche Markenrechtsverletzung geltend.

Grundlage ist das Burberry-Check, das Karomuster, welches häufig auf Produkten des Labels Burberry aus Großbritannien zu finden ist. Dieses Muster ist als Unionsmarke für sämtliche Länder der Europäischen Union in das Markenregister eingetragen und seit 1999 als Marke geschützt. Folgende Waren umfasst der Markenschutz des hellbraun, beige, weiß, rot und schwarz karrierten Musters:

  • 18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Dokumentenkoffer; Badetaschen; Aktentaschen, Dokumentenmappen; Kartentaschen [Brieftaschen]; Kleidersäcke für die Reise; Handtaschen; Tornister [Ranzen]; Brieftaschen; Geldbörsen; Rucksäcke; Rucksäcke; Schultaschen; Schultaschen; Einkaufstaschen; Handkoffer [Suitcases]; Kosmetikkoffer; Taschen mit Rollen.
  • 24 Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bett- und Tischdecken.
  • 25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Die Abgemahnte vertreibt über ihren Onlineshop unter anderem Stoffe. Der Vorwurf in der Abmahnung lautet nun, dass sie Bänder vertreibe, auf denen ein dem Burberry-Check angeblich sehr ähnliches Karomuster abgebildet sei. Aufgrund dieses „hochgradigen Ähnlichkeitsgrades“ verletze unsere Mandantschaft die Markenrechte der Burberry Limited. Aufgrund dieser angeblichen Produktnachahmung werde der gute Ruf ausgebeutet und die Wertschätzung in unagemessener Weise ausgenutzt.

Was fordert die Kanzlei CBH für Burberry in der Abmahnung?

Burberry lässt die Abgemahnte aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung durch iher Anwälte CBH auffordern, das Anbieten und Inverkehrbringen dieser Bänder zu unterlassen. Hierzu soll sie innerhalb einer Woche ab Erhalt des Abmahnschreibens eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, welche sie ein Leben lang bindet. Außerdem wird sie aufgefordert innerhalb derselben Frist Auskünfte zur Herkunft der Ware und zum Lieferanten, beziehunsgweise der Lieferkette zu geben, unter Vorlage sämtlicher Lieferscheine und Rechnungen. Zudem wird Sie zur Übersendung sämtlicher noch vorhandener Bänder zum Zwecke der Vernichtung aufgefordert, sowie zur Zahlung von Schadensersatz und zur Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Wie reagiere ich richtig auf eine markenrechtliche Abmahnung von Burberry?

Bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei CBH wegen Markenverletzung sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern das Schreiben in Ruhe durchlesen.

  • Hinterfragen Sie sämtliche Vorwürfe, die Burberry erhebt, genau und prüfen Sie vorab, ob die diese überhaupt gerechtfertigt sein könnten.
  • Notieren Sie sich die gesetzten Fristen.
  • Nehmen Sie das Schreiben ernst und ignorieren Sie es auf keinen Fall. Verstreichen nämlich die Fristen tatenlos, wird Burberry die Forderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit gerichtlich geltend machen. Die Kosten, die in einem Markenrechtsprozess entstehen, sind dabei weitaus höher und können leicht in die Tausende gehen.
  • Suchen Sie sich zeitnah, nach Erhalt der Abmahnung Rechtsbeistand bei einem Experten, welcher auf den Bereich gewerblicher Rechtsschutz oder Markenrecht spezialisiert ist, idealerweise eine Kanzlei mit einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Häufig kann man bei solchen Fällen ein Gerichtsverfahren abwenden und die Angelegenheit vorgerichtlich klären. Guter rechtlicher Rat ist hierbei unerlässlich.

Kompetente anwaltliche Unterstützung

Sollten Sie daher auch von CBH eine Abmahnung der Burberry Limited erhalten haben oder sich sonst mit Vorwürfen in Bezug auf das Markenrecht konfrontiert sehen, schreiben Sie uns einfach. Wir wenden uns ganz konkret an Einzelhändler und Onlienshopbetreiber: Nicht selten werden solche Abmahnungen zu wirklichen Existenzbedrohungen. Um eine solche Situation zu vermeiden und sich bestmöglich abzusichern, beraten wir Sie gerne hinsichtlich der aktuellen rechtlichen Vorgaben. Hierzu bieten wir Ihnen – in einem unverbindlichen Erstgespräch – gerne passende Pauschalpreise an. Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 0800 12 12 002 oder Kontaktformular, wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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